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Eignungstest
(Zur Ermittlung über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen)

Die Zugangsvoraussetzungen sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Pharmareferent/geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007 definiert.

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