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Was macht die IHK eigentlich genau und was hat die IHK mit der Berufsausbildung zu tun?

In Deutschland gibt es zurzeit 79 Industrie- und Handelskammern, sechs davon sind prüfende IHK's für die Pharmareferentenprüfung.

 

Die IHKs haben die Aufgabe vom Staat erhalten, die Ausbildung für alle uns zugehörigen Berufe zu überwachen. Diese prüfen zum Beispiel, ob die Ausbildung dem Berufsbildungsgesetz gerecht wird oder ob Verstöße vorliegen. Wenn jemand einen Ausbildungsplatz bekommen hat, wird der Ausbildungsvertrag vom Arbeitgeber der IHK zugeschickt. Hier prüft die IHK, ob das Gehalt, der Urlaub etc. rechtlich stimmen. Ist alles korrekt, wird der Vertrag eingetragen und danach dem Arbeitgeber zurückgeschickt. Erst nach der Eintragung ist man "offiziell" Azubi und wird automatisch zu den Prüfungen eingeladen, welche die IHKs abnehmen.

Wenn es zu Konflikten zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi kommt, kann man einen Termin mit Ausbildungsberatern vereinbaren. Wenn das zu keiner Verbesserung führt, kann eine Schlichtung beantragt werden. Natürlich muss es es gar nicht erst soweit kommen.

Alle angebotenen Weiterbildungen bieten Auszubildenden und Ausbildern, aber auch Unternehmern und Mitarbeitern zahlreiche Seminare und Lehrgänge zur Fortbildung an.

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IHK-Hamburg

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Herr Ben Moritz

service@hk24.de
(040) 361 381 38

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IHK-Mittlerer Niederrhein

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Cigdem Vural

 
Cigdem.Vural@mittlerer-niederrhein.ihk.de
(02131) 9268 581

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IHK-München & Oberbayern

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Gansen


info@muenchen.ihk.de
(089) 5116 1302


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IHK-Leipzig

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Martina Jänicke

martina.jaenicke@leipzig.ihk.de

(0341) 1267 1374

  • Schriftliche Prüfung: Qualifikationsbereiche I – III

  • Mündliche Prüfung: Praxisorientiertes Fachgespräch

Starten Sie jetzt Ihre Fortbildung

Um die Qualifikation "geprüfter Pharmareferent" erlangen zu dürfen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.  Mit der Beantwortung dieser Fragen, bewerten wir gerne Ihre Möglichkeiten.

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IHK-Rhein-Neckar

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Nadine Praznik

 
nadine.praznik@rhein-neckar.ihk24.de
(0621) 1709 863


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IHK-Gießen Friedberg

Zulassungsantrag

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Appel

 

appel@giessen-friedberg.ihk.de

(06031) 609 3090

Hier finden Sie alle in Deutschland prüfenden IHKs /HKs

IHK-Zuständigkeit Sie können sich an eine entsprechende IHK Ihrer Wahl Anmelden, dieser muss jedoch mindestens 1 Kriterium erfüllen:

1. an Ihrem Wohnort bzw. in Ihrem Bundesland sein ... oder
2. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im gleichen Bundesland der IHK ...
oder
3. Ihre Akademie befindet sich in dem Bundesland der IHK 

INFO: Da sich die Akademie für Pharmaberufe in Hamburg befindet, können Sie sich stets in Hamburg anmelden!

1. Abgeschlossene Ausbildung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:​

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie

  • die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anlage 3 oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse über „Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen“, über „Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder“, über „Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie“ sowie über „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ auf andere Weise erworben zu haben.

2. Berufspraxis
 
Alternativ eine fünfjährige Berufspraxis inklusive Teilnahme an einer Ausbildung zum geprüften Pharmareferent, oder wer glaubhaft macht, dass entsprechende Kenntnisse über folgende Bereiche auf andere Weise erworben zu haben:
 

  • naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen

  • Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder

  • Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und – ökonomie

  • Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing

  • Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten der Ausbildung zum Pharmareferent haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.

    Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.

3. Fähigkeiten & Kenntnisse
 
Abweichend von den in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 
Nutzen Sie unser Eignungsformular, um Ihre Eignung für den Beruf Pharmareferent bzw. Pharmaberater prüfen zu lassen.

Eignungstest

Weiterbildung Pharmareferent:
IHK Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung


Sie erfüllen die meisten Pharmareferent Voraussetzungen? Dann sind Sie für die Weiterbildung zum Pharmareferent optimal geeignet. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen für die Pharmareferent Ausbildung müssen Sie allerdings noch die Zulassungsvoraussetzungen zur Pharmareferent IHK Prüfung erfüllen:

Gebühren der IHK-Prüfung

Die Prüfungsgebühr der IHK beträgt je nach Standort zwischen 350 € - 450 €
Wenn Sie Ihre Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanzieren, werden die IHK-Gebühren direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Vergessen Sie nicht Ihre Zulassung zur Prüfung zu beantragen

Prüfungen finden bundeseinheitlich jeweils in März & September statt.

Exklusives Magazin

HINWEIS: Prüfungstermine werden ausschließlich von der IHK festgelegt und überwacht. Diese finden 2 X pro Jahr in März und September statt.

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Informationen für die bundeseinheitliche Prüfung

Alle erlaubten Hilfsmittel werden Ihnen mit der Einladung mitgeteilt.

Sie erhalten einen Aufgabenteil und eine Lösungsschablone.

Zu jeder gebundenen Aufgabe (programmierten Aufgabe) sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Zu jeder Aufgabe ist die Anzahl der korrekten Lösungen angegeben.

Bei Zuordnungsaufgaben ist nur jeweils ein Feld anzukreuzen.

Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, d. h., die Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn alle korrekten Antworten angekreuzt sind.

Übertragen Sie die von Ihnen gefundene Lösung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes (nur so: x) auf die Lösungsschablone. Gehen Sie hierbei sehr sorgfältig vor, damit Ihnen keine Übertragungsfehler unterlaufen, denn die Auswertung erfolgt nur aufgrund dieser Lösungsschablone. Sollte dennoch eine Korrektur nötig sein, malen Sie das falsch angekreuzte Kästchen aus (so: ■) und kreuzen Sie dann das richtige Feld an oder schreiben Sie die richtige Lösung über das Lösungsfeld.

Wenn Sie die Lösung einer Aufgabe auf ein Anlageblatt schreiben sollen, teilen wir das mit.

Eine nicht lesbare Prüfungsarbeit wird mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet. Die Konsequenzen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Geben Sie alle Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen am Ende der Prüfung ab.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit bevorzugen wir in diesen Texten die männliche Form. Mit diesem vereinfachten Ausdruck sind selbstverständlich alle Geschlechter gemeint.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

IHK Abschluss-Prüfung
Die anerkennende Stelle der erfolgreichen Ausbildung Pharmareferent ist die IHK. Vor dieser werden folgende Prüfungen absolviert:

Schriftliche Teilprüfungen

  • Prüfung naturwissenschaftliche + medizinische Grundlagen

  • Prüfung Pharmazie, Pharmakologie, Pharmakotherapie + Krankheitsbilder

  • Prüfung Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
     

Mündliche Teilprüfung
 

  • Fachgespräch basierend auf einer Situationsbeschreibung

Prüfungstag (IHK/HK)
Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
08:30 – 10:00 Uhr

Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
10:30 – 13:00 Uhr

Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
14:00 – 15:30 Uhr

Prüfungstag:
8.30 Uhr - 15.30 Uhr

Bundeseinheitliche Prüfungstermine

2025

März 2025

September 2025

2026

März 2026

September 2026

2027

März 2027

September 2027

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Bundeseinheitliche Prüfungstermine Geprüfte Pharmareferenten

• Naturwissenschaftliche und medizinische
   Grundlagen
• Pharmakologie, Pharmakotherapie und
   Krankheitsbilder
• Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement
   und   -ökonomie

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