Was macht die IHK eigentlich genau und was hat die IHK mit der Berufsausbildung zu tun?
In Deutschland gibt es zurzeit 79 Industrie- und Handelskammern, sechs davon sind prüfende IHK's für die Pharmareferentenprüfung.
Die IHKs haben die Aufgabe vom Staat erhalten, die Ausbildung für alle uns zugehörigen Berufe zu überwachen. Diese prüfen zum Beispiel, ob die Ausbildung dem Berufsbildungsgesetz gerecht wird oder ob Verstöße vorliegen. Wenn jemand einen Ausbildungsplatz bekommen hat, wird der Ausbildungsvertrag vom Arbeitgeber der IHK zugeschickt. Hier prüft die IHK, ob das Gehalt, der Urlaub etc. rechtlich stimmen. Ist alles korrekt, wird der Vertrag eingetragen und danach dem Arbeitgeber zurückgeschickt. Erst nach der Eintragung ist man "offiziell" Azubi und wird automatisch zu den Prüfungen eingeladen, welche die IHKs abnehmen.
Wenn es zu Konflikten zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi kommt, kann man einen Termin mit Ausbildungsberatern vereinbaren. Wenn das zu keiner Verbesserung führt, kann eine Schlichtung beantragt werden. Natürlich muss es es gar nicht erst soweit kommen.
Alle angebotenen Weiterbildungen bieten Auszubildenden und Ausbildern, aber auch Unternehmern und Mitarbeitern zahlreiche Seminare und Lehrgänge zur Fortbildung an.
01

IHK-Hamburg
Zulassungsantrag
Bei Fragen hilft Ihnen Herr Ben Moritz
service@hk24.de
(040) 361 381 38
02

IHK-Mittlerer Niederrhein
Zulassungsantrag
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Cigdem Vural
Cigdem.Vural@mittlerer-niederrhein.ihk.de
(02131) 9268 581
03

IHK-München & Oberbayern
Zulassungsantrag
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Gansen
info@muenchen.ihk.de
(089) 5116 1302
04

IHK-Leipzig
Zulassungsantrag
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Martina Jänicke
-
Schriftliche Prüfung: Qualifikationsbereiche I – III
-
Mündliche Prüfung: Praxisorientiertes Fachgespräch
Starten Sie jetzt Ihre Fortbildung
05

IHK-Rhein-Neckar
Zulassungsantrag
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Nadine Praznik
nadine.praznik@rhein-neckar.ihk24.de
(0621) 1709 863
06

IHK-Gießen Friedberg
Hier finden Sie alle in Deutschland prüfenden IHKs /HKs

IHK-Zuständigkeit Sie können sich an eine entsprechende IHK Ihrer Wahl Anmelden, dieser muss jedoch mindestens 1 Kriterium erfüllen:
1. an Ihrem Wohnort bzw. in Ihrem Bundesland sein ... oder
2. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im gleichen Bundesland der IHK ...
oder
3. Ihre Akademie befindet sich in dem Bundesland der IHK
INFO: Da sich die Akademie für Pharmaberufe in Hamburg befindet, können Sie sich stets in Hamburg anmelden!
1. Abgeschlossene Ausbildung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
-
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie
-
die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anlage 3 oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse über „Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen“, über „Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder“, über „Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie“ sowie über „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ auf andere Weise erworben zu haben.
2. Berufspraxis
Alternativ eine fünfjährige Berufspraxis inklusive Teilnahme an einer Ausbildung zum geprüften Pharmareferent, oder wer glaubhaft macht, dass entsprechende Kenntnisse über folgende Bereiche auf andere Weise erworben zu haben:
-
naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
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Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
-
Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und – ökonomie
-
Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing
-
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten der Ausbildung zum Pharmareferent haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.
3. Fähigkeiten & Kenntnisse
Abweichend von den in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Nutzen Sie unser Eignungsformular, um Ihre Eignung für den Beruf Pharmareferent bzw. Pharmaberater prüfen zu lassen.
Weiterbildung Pharmareferent:
IHK Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Sie erfüllen die meisten Pharmareferent Voraussetzungen? Dann sind Sie für die Weiterbildung zum Pharmareferent optimal geeignet. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen für die Pharmareferent Ausbildung müssen Sie allerdings noch die Zulassungsvoraussetzungen zur Pharmareferent IHK Prüfung erfüllen:
Gebühren der IHK-Prüfung
Die Prüfungsgebühr der IHK beträgt je nach Standort zwischen 350 € - 450 €
Wenn Sie Ihre Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanzieren, werden die IHK-Gebühren direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
Vergessen Sie nicht Ihre Zulassung zur Prüfung zu beantragen
Prüfungen finden bundeseinheitlich jeweils in März & September statt.
HINWEIS: Prüfungstermine werden ausschließlich von der IHK festgelegt und überwacht. Diese finden 2 X pro Jahr in März und September statt.

Informationen für die bundeseinheitliche Prüfung
Alle erlaubten Hilfsmittel werden Ihnen mit der Einladung mitgeteilt.
◼ Sie erhalten einen Aufgabenteil und eine Lösungsschablone.
◼ Zu jeder gebundenen Aufgabe (programmierten Aufgabe) sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Zu jeder Aufgabe ist die Anzahl der korrekten Lösungen angegeben.
◼ Bei Zuordnungsaufgaben ist nur jeweils ein Feld anzukreuzen.
◼ Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, d. h., die Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn alle korrekten Antworten angekreuzt sind.
◼ Übertragen Sie die von Ihnen gefundene Lösung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes (nur so: x) auf die Lösungsschablone. Gehen Sie hierbei sehr sorgfältig vor, damit Ihnen keine Übertragungsfehler unterlaufen, denn die Auswertung erfolgt nur aufgrund dieser Lösungsschablone. Sollte dennoch eine Korrektur nötig sein, malen Sie das falsch angekreuzte Kästchen aus (so: ■) und kreuzen Sie dann das richtige Feld an oder schreiben Sie die richtige Lösung über das Lösungsfeld.
◼ Wenn Sie die Lösung einer Aufgabe auf ein Anlageblatt schreiben sollen, teilen wir das mit.
◼ Eine nicht lesbare Prüfungsarbeit wird mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet. Die Konsequenzen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
◼ Geben Sie alle Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen am Ende der Prüfung ab.
◼ Aufgrund der besseren Lesbarkeit bevorzugen wir in diesen Texten die männliche Form. Mit diesem vereinfachten Ausdruck sind selbstverständlich alle Geschlechter gemeint.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.
IHK Abschluss-Prüfung
Die anerkennende Stelle der erfolgreichen Ausbildung Pharmareferent ist die IHK. Vor dieser werden folgende Prüfungen absolviert:
Schriftliche Teilprüfungen
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Prüfung naturwissenschaftliche + medizinische Grundlagen
-
Prüfung Pharmazie, Pharmakologie, Pharmakotherapie + Krankheitsbilder
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Prüfung Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
Mündliche Teilprüfung
-
Fachgespräch basierend auf einer Situationsbeschreibung
Prüfungstag (IHK/HK)
Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
08:30 – 10:00 Uhr
Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
10:30 – 13:00 Uhr
Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
14:00 – 15:30 Uhr
Prüfungstag:
8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Bundeseinheitliche Prüfungstermine
2025
März 2025
September 2025
2026
März 2026
September 2026
2027
März 2027
September 2027
Bundeseinheitliche Prüfungstermine Geprüfte Pharmareferenten
• Naturwissenschaftliche und medizinische
Grundlagen
• Pharmakologie, Pharmakotherapie und
Krankheitsbilder
• Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement
und -ökonomie
