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Akademie für Pharmaberufe | Beutnerring 9 | 21077 Hamburg | T: 0800-8806000

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IHK-Zuständigkeit

Sie können sich an eine entsprechende IHK Ihrer Wahl Anmelden, dieser muss jedoch mindestens 1 Kriterium erfüllen:

1. an Ihrem Wohnort bzw. in Ihrem Bundesland sein ... oder

2. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im gleichen Bundesland der IHK ...

oder

3. Ihre Akademie befindet sich in dem Bundesland der IHK 

INFO: Da sich die Akademie für Pharmaberufe in Hamburg befindet, können Sie sich stets in Hamburg anmelden!

Prüfungstermine 2024

4. März 2024   |   2. September 2024

Prüfende IHK's | Standorte

INFO: Um für die Prüfung zugelassen zu werden, brauchen Sie eine Freigabe Ihrer IHK. Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Kursantritt Ihren Zulassungsantrag bei der für Sie zuständigen IHK/HK. > gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf!

1. Abgeschlossene Ausbildung
 


 

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie

    • die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anlage 3 oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse über „Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen“, über „Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder“, über „Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie“ sowie über „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ auf andere Weise erworben zu haben.

2. Berufspraxis
 
Alternativ eine fünfjährige Berufspraxis inklusive Teilnahme an einer Ausbildung zum geprüften Pharmareferent, oder wer glaubhaft macht, dass entsprechende Kenntnisse über folgende Bereiche auf andere Weise erworben zu haben:

 

  • naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen

  • Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder

  • Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und – ökonomie

  • Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing

  • Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten der Ausbildung zum Pharmareferent haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.

    Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.

3. Fähigkeiten & Kenntnisse
 
Abweichend von den in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 
Nutzen Sie unser Eignungsformular, um Ihre Eignung für den Beruf Pharmareferent bzw. Pharmaberater prüfen zu lassen.

Weiterbildung Pharmareferent:
IHK Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Sie erfüllen die meisten Pharmareferent Voraussetzungen? Dann sind Sie für die Weiterbildung zum Pharmareferent optimal geeignet. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen für die Pharmareferent Ausbildung müssen Sie allerdings noch die Zulassungsvoraussetzungen zur Pharmareferent IHK Prüfung erfüllen:

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IHK Abschluss-Prüfung
Die anerkennende Stelle der erfolgreichen Ausbildung Pharmareferent ist die IHK. Vor dieser werden folgende Prüfungen absolviert:


Schriftliche Teilprüfungen

  • Prüfung naturwissenschaftliche + medizinische Grundlagen

  • Prüfung Pharmazie, Pharmakologie, Pharmakotherapie + Krankheitsbilder

  • Prüfung Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
     

Mündliche Teilprüfung
 

  • Fachgespräch basierend auf einer Situationsbeschreibung

Prüfungstag (IHK/HK)
Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
08:30 – 10:00 Uhr

Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
10:30 – 13:00 Uhr

Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
14:00 – 15:30 Uhr

Prüfungstag:
8.30 Uhr - 15.30 Uhr

Gebühren der IHK-Prüfung

Die Prüfungsgebühr der IHK beträgt je nach Standort zwischen 350 € - 450 €
Wenn Sie Ihre Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanzieren, werden die IHK-Gebühren direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Vergessen Sie nicht Ihre Zulassung zur Prüfung zu beantragen

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Bundeseinheitliche Prüfungstermine Geprüfte Pharmareferenten

• Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen
• Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
• Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und
   -ökonomie

2024

März 2024

September 2024


2025

März 2025

September 2025

2026

März 2026

September 2026

2027

März 2027

September 2027

Bundeseinheitliche Prüfungstermine

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Informationen für die bundeseinheitliche Prüfung

Alle erlaubten Hilfsmittel werden Ihnen mit der Einladung mitgeteilt.

Sie erhalten einen Aufgabenteil und eine Lösungsschablone.

Zu jeder gebundenen Aufgabe (programmierten Aufgabe) sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Zu jeder Aufgabe ist die Anzahl der korrekten Lösungen angegeben.

Bei Zuordnungsaufgaben ist nur jeweils ein Feld anzukreuzen.

Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, d. h., die Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn alle korrekten Antworten angekreuzt sind.

Übertragen Sie die von Ihnen gefundene Lösung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes (nur so: x) auf die Lösungsschablone. Gehen Sie hierbei sehr sorgfältig vor, damit Ihnen keine Übertragungsfehler unterlaufen, denn die Auswertung erfolgt nur aufgrund dieser Lösungsschablone. Sollte dennoch eine Korrektur nötig sein, malen Sie das falsch angekreuzte Kästchen aus (so: ■) und kreuzen Sie dann das richtige Feld an oder schreiben Sie die richtige Lösung über das Lösungsfeld.

Wenn Sie die Lösung einer Aufgabe auf ein Anlageblatt schreiben sollen, teilen wir das mit.

Eine nicht lesbare Prüfungsarbeit wird mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet. Die Konsequenzen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Geben Sie alle Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen am Ende der Prüfung ab.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit bevorzugen wir in diesen Texten die männliche Form. Mit diesem vereinfachten Ausdruck sind selbstverständlich alle Geschlechter gemeint.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

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